der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat eine Verfügung über das Verbot von öffentlichen Veranstaltungen nach §28 Infektionsschutzgesetz bis zum 19. April erlassen. Darunter fallen auch Gottesdienste.
Eine häufig an das Gesundheitsamt herangetragene Frage betrifft die Teilnahme und Durchführung von Veranstaltungen. Die Durchführung von Veranstaltungen im privaten oder privatwirtschaftlichen Raum liegt zunächst weiter im Verantwortungsbereich des Veranstalters.
Es ist deshalb wichtig, mit den Risiken verantwortungsvoll umzugehen, die von einer größeren Veranstaltung ausgehen.
Zur Orientierung gebe ich für Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern folgende Hinweise:
Der vorherrschende Übertragungsweg des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) geschieht über Tröpfchen. Diese Tröpfchen werden z. B. durch Husten oder Niesen von Mensch-zu-Mensch übertragen. Übertragungen können durch mild erkrankte oder infizierte Personen ohne Symptome im beruflichen bzw. privaten Bereich, aber auch bei größeren Veranstaltungen vorkommen. Ansteckungen kamen im Zusammenhang mit Konferenzen, Reisegruppen, Gottesdiensten oder auch Karnevalssitzungen vor.
Weltgebetstag 2020 aus Simbabwe
„Steh auf und geh!“
Dieses Motto haben sich die Frauen aus Simbabwe für den Weltgebetstag 2020 ausgesucht. Der Satz stammt aus dem Johannesevangelium aus der Heilung des Gelähmten (Johannes 5, 2–
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